Verordnung Nr. 1/1981
Verordnung des Außenministers über das am 22. Oktober 1962 in Prag vereinbarte Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien über Änderungen und Ergänzungen des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien über den internationalen Straßenverkehr
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.