Regierungsverordnung Nr. 1 / 1959 Coll.
Verordnung über den Schutz vor der Einfuhr, der Durchfuhr und der Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.