Regierungsverordnung Nr. 1 / 1951 Coll.
Verordnung zur Festlegung von Grundsätzen für die einheitliche Bewertung des Unternehmenssektors
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.