Dekret Nr. 1 / 1947 Coll.
Verordnung über die vorläufige Anwendung des am 16. Oktober 1946 in Rio de Janeiro unterzeichneten Handelsabkommens zwischen der Republik Tschechoslowakei und der Republik Brasilien
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.