Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 8/1997
Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aushandlung des Protokolls zwischen dem Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik und dem Ministerium für Öl- und Gasindustrie der Republik Kasachstan über die Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusammenarbeit bei der Übernahme der Jamburg Gasstelle, der Bau der Jamburg Long-Range Gaspipeline
Gültig
Mitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag
Textfassungen:
15.01.1997
8)
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten erklärte, dass am 9. Oktober 1996 das Protokoll zwischen dem Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik und dem Ministerium für Öl- und Gasindustrie der Republik Kasachstan in Prag über die Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Union der sowjetischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Übernahme der Jamburg Gasstelle, dem Bau der Jamburg Long-Range Gaspipeline der Tschechischen Republik
Das Protokoll auf der Grundlage von Artikel 5 ist zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft getreten und seine Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 1992.
Der Wortlaut des Protokolls kann vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und dem Ministerium für Industrie und Handel konsultiert werden.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 8 / 1997 Coll., über die Verhandlungen des Protokolls zwischen dem Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik und dem Ministerium für die Öl- und Gasindustrie der Republik Kasachstan über die Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusammenarbeit in der Rekrutierung der Jamburg Gasstelle, der Bau der |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Mitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 15.01.1997 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0