Entschließung Nr. 79/2020

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik über die Versorgung in Sozialdiensten für die Dauer des Notstands

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 13.03.2020
79
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 13. März 2020
Bereitstellung von Betreuung in sozialen Einrichtungen für die Dauer des Notfalls
Nach der Regierungsresolution Nr. 194 vom 12. März 2020, mit der die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik gemäß Artikel 5 a) bis e) und § 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg. über die Notverwaltung und über die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Fassung zur Festlegung der Krisensituation erklärt hat.
Regierung
I. Spart
1. die Bereitstellung von Betreuung in Sozialdiensten während der Gültigkeitsdauer des Notstands im Zusammenhang mit dem Auftreten eines Ausbruchs von COVID-19 in der Tschechischen Republik sicherzustellen, die Verpflichtung für Studenten in der täglichen Form des Studiums von höheren Berufs- und Hochschuleinrichtungen in den Bildungsbereichen gemäß § 110 (4) a) und b) des Gesetzes Nr. 108 / 2006 Coll., in der geänderten Fassung 2006, und Sekundarstufe 5
2. der Minister für Arbeit und Soziales, die Regionen und die Hauptstadt Prags im Rahmen der Betreuung unter Punkt I / 1 zu informieren und methodisch zu leiten;
3. den Minister für Bildung, Jugend und Sport mit allen notwendigen Kooperationen für das Ministerium für Arbeit und Soziales, die Regionen und die Hauptstadt Prag zu versorgen;
4. den Gouverneuren der Regionen und des Bürgermeisters von Prag, um die Arbeitspflicht der sozialen Diensteanbieter zu gewährleisten und zu koordinieren und das Ministerium für Arbeit und Soziales über die diesbezüglichen Maßnahmen zu informieren;
II. Bestellungen
1. allen Anbietern von Sozialdienstleistungen, die gemäß § 46 des Gesetzes Nr. 108/2006 Slg., über Sozialdienste (Day Stationists) ab 16. März 2020 eine Registrierung für die Erbringung von Sozialleistungen erteilt worden sind, für die Dauer der Notstandsbedingung zur Aussetzung des Betriebs dieser Einrichtungen,
2. den Gouverneuren der Regionen und dem Bürgermeister von Prag
a) um sicherzustellen, dass andere angemessene soziale Dienstleistungen und gegebenenfalls andere Formen der Pflege nur in Fällen einer unmittelbaren Bedrohung für das Leben und die Gesundheit der in Nummer II / 1 genannten Nutzer des Sozialdienstes in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, in denen sie tatsächlich ansässig sind, unbedingt erforderlich sind;
b) das Ministerium für Arbeit und Soziales über die Durchführung der in Nummer II / 2a genannten Maßnahmen informieren.
Sie werden
Minister für Arbeit und Soziales,
Minister für Bildung, Jugend und Sport,
regionale Gouverneure und Bürgermeister der Hauptstadt Prag,
die betreffenden Sozialdienstleister,
Bürgermeister der betroffenen Gemeinden
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung Nr. 79/2020 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK über die Bereitstellung von Pflege in Sozialdiensten für die Dauer der Notsituation
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.03.2020
In Kraft seit-
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Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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