Mitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 75 / 2018 Coll.

Mitteilung des Nationalen Haushaltsausschusses über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden

Gültig
75
GEMEINSCHAFT
Nationale Haushaltsräte
vom 25. April 2018
nach Abzug der Reserve der Mittel für die Finanzierung der Staatsschulden
Der Nationale Haushaltsausschuss gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 23 / 2017 Slg. über die Haushaltsverantwortung gibt den Betrag der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung von Staatsschulden zum 31. Dezember 2017 auf 34,60% des BIP bekannt.
Präsident des Nationalen Haushaltsrates:
Doc. Ing. Zamrazilová, CSc., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 75 / 2018 Coll. über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum04.05.2018
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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