Regierungsverordnung Nr. 73/2009 Coll.

Verordnung der Regierung über die Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit internationalen Verbringungen radioaktiver Abfälle und verbrauchtem Kernbrennstoff

Gültig Verordnung In Kraft seit 30.03.2009
Textfassungen: 30.03.2009
Inhalt
73.
Regierungsverordnung
vom 9. März 2009
über die Übermittlung von Informationen über internationale Verbringungen radioaktiver Abfälle und verbrauchter Kernbrennstoffe
Gesetz Nr. 18/1997 Slg., über die friedliche Nutzung von Kernenergie und ionisierender Strahlung (Atomgesetz) und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsakte, geändert durch Gesetz Nr. 83/1998 Slg., Gesetz Nr. 71/2000 Slg., Gesetz Nr. 132/2000 Slg., Gesetz Nr. 13/2002 Slg., 2006 Slg.
§ 1
Diese Verordnung führt die betreffende Europäische Gemeinschaftsverordnung (1) durch und sieht die Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit internationalen Verbringungen radioaktiver Abfälle oder verbrauchter Kernbrennstoffe vor ("Transport").
§ 2
Staatliches Amt für Kernsicherheit
a) unverzüglich die zuständige Behörde des Staates, in den die Sendung die Bewilligung betrifft, zu unterrichten;
b) den Eingang eines Zulassungsantrags für den Transport an die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft bestätigt;
c) die zuständigen Behörden der betroffenen Staaten unverzüglich über die Verbringung informieren, dass sie beschlossen hat, die Verbringung zu beenden;
d) der Europäischen Kommission alle Fälle ungerechtfertigter Verzögerung oder mangelnder Zusammenarbeit durch die zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft mitteilen.
§ 3
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Topolánek v. r.
1) Richtlinie 2006 / 117 / Euratom des Rates vom 20. November 2006 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung radioaktiver Abfälle und verbrauchter Brennstoffe.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 73/2009 Slg. über die Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit internationalen Verbringungen radioaktiver Abfälle und verbrauchtem Kernbrennstoff
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum30.03.2009
In Kraft seit30.03.2009
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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