Verordnung des Finanzministeriums Nr. 456 / 2000 Coll.

Verordnung des Finanzministeriums zur Festlegung des Prozentsatzes, nach dem jede Gemeinde an einem festen Prozentsatz des nationalen Bruttoeinkommens der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer im Jahr 2001 beteiligt ist

Zeitliche Textfassungen

01.01.2001 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2001 bis 05.09.2001
29.12.2000 Verkündet
In Kraft seit 29.12.2000
29.12.2000 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 29.12.2000 bis 31.12.2000

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