Dekret Nr. 44 / 2005 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 162 / 2001 Slg. über die Bereitstellung von Daten aus dem Tschechischen Immobilienregister, geändert

Gültig In Kraft seit 01.02.2005
Inhalt
44.
ERKLÄRUNG
vom 14. Januar 2005
zur Änderung des Erlasses Nr. 162 / 2001 Slg. über die Bereitstellung von Daten aus dem tschechischen Immobilienregister, geändert
Das tschechische Amt für Geoměřický und cadastrní sieht gemäß § 30 Abs. 1 Buchstaben f und h des Gesetzes Nr. 344 / 1992 Slg. auf dem Grundbesitz der Tschechischen Republik (Kadastralrecht), geändert durch Gesetz Nr. 89 / 1996 Slg. und Gesetz Nr. 120 / 2000 Slg.:
Čl. I
Verordnung Nr. 162 / 2001 Slg. über die Bereitstellung von Daten aus dem Tschechischen Immobilienregister, geändert durch Dekret Nr. 460 / 2003 Slg. und Dekret Nr. 345 / 2004 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 4 Absatz 1 werden die Wörter "Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a und b" nach den Wörtern eingefügt" das betreffende Katasteramt mit Ausnahme der Eintragungen ".
2. In Abschnitt 12 werden die Worte "und durch einen Stempel oder eine Klausel über die Zahlung der Verwaltungsgebühr auf andere Weise oder die Befreiung von der Verwaltungsgebühr ", einschließlich der Bezugnahme auf die Fußnote 11, gestrichen.
3. In Artikel 12 wird der aktuelle Text Absatz 1 und der folgende Absatz 2 angefügt:
"(2) Der Betrag der Vergütung für die Bereitstellung einer Kopie der Katasterkarte mit einem indikativen Grundstücksbestand nach den vorherigen Landaufzeichnungen ist in Anhang 5 aufgeführt.
4. In Artikel 13 Absatz 4 wird der zweite Satz, einschließlich der Bezugnahme auf die Fußnote 11, gestrichen.
5. In Artikel 13 wird Absatz 6 angefügt:
"(6) Die Höhe der Vergütung für die Vergleichspakete ist in Anhang 6 festgelegt."
6. Absatz 15 (1) wird gestrichen.
Die Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 1 bis 3 umnummeriert.
7. In Anhang 1 wird Buchstabe e angefügt:
"(e) Die Vergütung für Kopien des Teils der Kastralkarte auf der in Position 101 genannten Kunststofffolie wird für jedes gestartete Format A4 bestimmt, auf dem eine halbschnelle Zeichnung erfolgt."
8. Nach Anhang 4 werden die folgenden Anhänge 5 und 6 eingefügt:

"Anhang Nr. 5 zu Dekret Nr. 162 / 2001 Coll.
Kopien der Kadastralkarte mit indikativem Grundstück von Grundstücksbeständen nach früheren Landaufzeichnungen (§ 12)
Položka Specifikace Měrná jednotka (MJ) Úplata za MJ
501 Kopie katastrální mapy s orientačním zákresem pozemkové držby podle dřívějších pozemkových evidencí formát A4 100 Kč
Anmerkungen:
a) Die Kopien der Kasstralkarte mit einem indikativen Grundstück von landwirtschaftlichen Betrieben gemäß den vorherigen Landaufzeichnungen werden den staatlichen Behörden und den staatlichen Fonds kostenlos zur Verfügung gestellt.
b) Die Vergütung für Kopien einer Kadastralkarte mit einem indikativen Grundstück von Grundstücksbeständen nach den vorherigen Landaufzeichnungen wird für jedes gestartete A4-Format festgelegt, auf dem eine halbsekundäre Zeichnung erfolgt.

Příloha č. 6

Anhang Nr. 6 des Erlasses Nr. 162 / 2001 Slg.
Kopie des Vergleichspakets (§ 13)
Položka Specifikace Měrná jednotka (MJ) Úplata za MJ
625 Orientační srovnání popisných informací o parcelách dřívějších pozemkových evidencí se stavem parcel katastru nebo srovnání popisných informací o parcelách katastru s posledním dochovaným stavem dřívějších pozemkových evidencí 20 parcel ze součtu parcel uvedených v obou srovnávaných grafických operátech 300 Kč
Anmerkung:
Die Einrichtung der Vergleichspakete wird den staatlichen Behörden und den Staatsfonds kostenlos erteilt.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.
Vorsitzender:
Ing. Abendessen v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 44 / 2005 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 162 / 2001 Coll., über die Bereitstellung von Daten aus dem Tschechischen Immobilienregister, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum24.01.2005
In Kraft seit01.02.2005
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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