Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 433/2002

Erlass des Landwirtschaftsministeriums über detailliertere Vorschriften für die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 14 Abs. 1 und 3 des Gesetzes Nr. 219/2000 Slg., über die Vermögenswerte der Tschechischen Republik und ihre Darstellung in den Rechtsbeziehungen, Landfonds der Tschechischen Republik

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 503 / 2012 Coll.
Gesetz über das Staatsamt und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze
Wird aufgehoben durch
Act Nr. 219 / 2000 Coll.
Gesetz über das Eigentum der Tschechischen Republik und ihre Vertretung in Recht...
Führt durch

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