Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 433/2002
Erlass des Landwirtschaftsministeriums über detailliertere Vorschriften für die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 14 Abs. 1 und 3 des Gesetzes Nr. 219/2000 Slg., über die Vermögenswerte der Tschechischen Republik und ihre Darstellung in den Rechtsbeziehungen, Landfonds der Tschechischen Republik
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 503 / 2012 Coll.
Wird aufgehoben durch
Gesetz über das Staatsamt und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze
Act Nr. 219 / 2000 Coll.
Führt durch
Gesetz über das Eigentum der Tschechischen Republik und ihre Vertretung in Recht...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.