Erlass des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation Nr. 378 / 2000 Coll.

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation über Alarmtätigkeiten auf einem Seeschiff

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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