Regierungsverordnung Nr. 36 / 2022 Coll.

Verordnung der Regierung über die zweite Erhöhung der Rentenzulagen im Jahr 2022

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.06.2022
Inhalt
36.
REGIERUNGSORDNUNG
vom 16. Februar 2022
zur zweiten Erhöhung der Rentenzuschläge im Jahr 2022
Die Regierung sieht gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 198/1993 Slg. über die Illegalität des kommunistischen Regimes und über den Widerstand dagegen, geändert durch Gesetz Nr. 220/2011 Slg. und Gesetz Nr. 212 / 2016 Slg., und nach Artikel 2 (8) des Gesetzes Nr. 357/2005 Slg., über die Anerkennung von Teilnehmern im nationalen Kampf für die Schaffung und Befreiung von der Tschechoslowakei und
§ 1
(1) Die in der Regierungsverordnung Nr. 622 / 2004 Slg. vorgesehenen Rentenzuschläge über die Gewährung einer Zulage für die Rente zur Linderung bestimmter Ungerechtigkeiten, die durch das kommunistische Regime im sozialen Bereich verursacht wurden, in der durch das Regierungsdekret Nr. 405 / 2005 Slg. und Regierungsdekret Nr. 369 / 2007 Slg. geänderten Fassung des Gesetzes Nr. 357 / 2005 Slg. Die Zulagen werden von der Zahlung der Rente erhöht, mit der sie nach dem 31. Mai 2022 fällig werden.
(2) Die zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. Dezember 2022 gewährten Zulagen werden um 8,2% ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Zulage erhöht.
(3) Nach der in Absatz 1 oder Absatz 2 genannten Erhöhung wird der Betrag der Prämie auf die volle Krone aufgerundet.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales:
Ing. Jurečka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 36 / 2022 Coll., über die zweite Erhöhung der Leistungen an die Renten im Jahr 2022
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.02.2022
In Kraft seit01.06.2022
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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