Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 355 / 2025 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Annahme einer Änderung des Artikels 43 Absatz 2 der Konvention über die Rechte des Kindes
Gültig
Internationaler Vertrag
In Kraft seit 18.11.2002
355
Kommunikation
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
über die Annahme einer Änderung des Artikels 43 Absatz 2 der Konvention über die Rechte des Kindes
Das Außenministerium gibt bekannt, dass am 12. Dezember 1995 in New York eine Änderung des Artikels 43 Absatz 2 der Konvention über die Rechte des Vereinigten Königreichs (1) angenommen wurde.
Das Parlament der Tschechischen Republik stimmte der Änderung zu, und der Präsident der Republik unterzeichnete die Annahme des Änderungsantrags. Das Annahmeinstrument der Änderung des Übereinkommens durch die Tschechische Republik wurde am 23. Mai 2000 bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Hinterlegung des Übereinkommens, hinterlegt.
Die Änderung trat nach Artikel 50 Absatz 2 des Übereinkommens am 18. November 2002 in Kraft und trat zu diesem Zeitpunkt für die Tschechische Republik in Kraft.
Die englische Fassung des Änderungsantrags und seine Übersetzung in die tschechische Sprache werden gleichzeitig bekannt gegeben.
Minister:
z. JUDr. Smolek, Ph.D., LL.M., v. r.
Leiter der Rechts- und Konsularabteilung
Příloha č. 1
Anhang 1
Übersetzung des internationalen Vertrags in die tschechische Sprache
Änderung von Artikel 43 Absatz 2 der auf der Konferenz der Vertragsparteien am 12. Dezember 1995 angenommenen Konvention über die Rechte des Kindes
Es wird beschlossen, eine Änderung des Artikels 43 Absatz 2 der Konvention über die Rechte des Kindes zu erlassen und das Wort "10 "durch das Wort" 18" zu ersetzen.
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2
Text des internationalen Vertrags auf Englisch
1) Die am 20. November 1989 in New York angenommene Konvention über die Rechte des Kindes wurde unter Nr. 104 / 1991 Coll. Berichtigung des Wortlauts der unter Nr. 104 / 1991 Coll. veröffentlichten Konvention über die Rechte des Kindes wurde unter Nr. 41 / 2010 Coll. S.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 355 / 2025 Coll. über die Annahme einer Änderung des Artikels 43 Absatz 2 der Konvention über die Rechte des Kindes |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Internationaler Vertrag |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 24.09.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | 18.11.2002 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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