Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 30 / 2010 Coll.

Mitteilung der Energieregulierungsbehörde über Preisentscheidungen

Gültig
30
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 25. Januar 2010
zu Preisentscheidungen
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg. über die Preise in der geänderten Fassung bekannt, dass gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., über die Geschäftsbedingungen und über die Leistung der Regierungsverwaltung im Energiesektor und über die Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz) in der geänderten Entscheidung Nr. 9/2009 vom 21. Dezember 2009 zur Änderung der Energieregulierungsbehörden 2009/
Gemäß Artikel 17 Absatz 7 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde Preisentscheidungen im Energy Regulatory Journal vom 4. Januar 2010 in Höhe von 1. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Preisentscheidungen gültig. Die durch die Preisentscheidung Nr. 9 / 2009 zum Datum der Veröffentlichung gewonnene Tätigkeit, Preisentscheidung Nr. 10 / 2009, wird am 1. Februar 2010 wirksam.
Vorsitzender:
Ing. Fiøt v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 30 / 2010 Coll. über die Frage der Preisentscheidungen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum03.02.2010
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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