Gesetz Nr. 246 / 2000 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 500/1990 Slg. über die Zuständigkeit der Einrichtungen der Tschechischen Republik über die Übertragung von Staatsbesitz auf andere juristische oder natürliche Personen, geändert

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09.08.2000 Verkündet
In Kraft seit 09.08.2000
09.08.2000 Aktuell
In Kraft seit 09.08.2000

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