Dekret Nr. 234 / 2021 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 165/2013 Slg. über Ölarten und Zusammensetzung von Erdölerzeugnissen zur Lagerung in Notölbeständen, zur Berechnung des Niveaus der Notölbestände, über Lagerstätten und zur Meldung von Notölbeständen

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.07.2021
Inhalt
234
ERKLÄRUNG
vom 31. Mai 2021
zur Änderung des Erlasses Nr. 165/2013 Slg. über Öltypen und die Zusammensetzung von Erdölerzeugnissen zur Lagerung in Notölbeständen, zur Berechnung des Niveaus der Notölbestände, über Lagerstätten und zur Meldung von Notölbeständen
Gemäß § 10d des Gesetzes Nr. 189 / 1999 Slg., über Notölbestände, über die Behandlung von Ölnotfällen und über die Änderung bestimmter verwandter Handlungen (Akte über Notölbestände), geändert durch Gesetz Nr. 161 / 2013 Slg., ("Gesetz") zur Umsetzung von § 2 Abs. 6 des Gesetzes:
Čl. I
Verordnung Nr. 165/2013 Slg. über die Arten von Öl und die Zusammensetzung von Erdölerzeugnissen für die Lagerung in Notölbeständen, über die Berechnung der Höhe der Notölbestände, über Lagerstätten und über die Meldung von Notölbeständen wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt 1 werden die Wörter "die betreffende Verordnung" durch die Wörter" die entsprechenden Verordnungen ersetzt.
2. Am Ende der Fußnote 1 wird der separate Satz angefügt:
"Durchführungsrichtlinie (EU) 2018 / 1581 der Kommission vom 19. Oktober 2018 zur Änderung der Richtlinie 2009 / 119/EG des Rates in Bezug auf Methoden zur Berechnung von Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Bestände".
3. In Ziffer 4 Absatz 3 wird "31. März " durch" 30. Juni" ersetzt.
4. Fußnote 3 lautet:
"(3) Anhang A Kapitel 3.4 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik in der geänderten Fassung."
5. Fußnote 8:
"(8) Anhang C Abschnitt 3.2.2.11 der Verordnung (EG) Nr. 1099 / 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik in der geänderten Fassung."
6. Anhang 1 erhält folgende Fassung:

"Anhang Nr. 1 zu Dekret Nr. 165 / 2013 Coll.
METHODE DER BERÜCKUNG DER RÜCKENGEFREISEN EINFUHREN VON PETROL-PRODUKTEN
(1) Das Öläquivalent der Nettoeinfuhr von Erdölerzeugnissen wird als Summe der Nettoeinfuhren von Rohöl, flüssigem Erdgas (LNG), Raffinerievorräten und anderen Kohlenwasserstoffen (3) bestimmt, berechnet und angepasst, um etwaige Vorratsveränderungen zu berücksichtigen. Das Ergebnis dieser Summe wird um eine der folgenden Zahlen entsprechend der Ausbeute an Primärbenzin verringert:
(a) 4%,
b) die mittlere Ausbeute an Primärbenzin oder
c) der Netto-Istverbrauch von Primärbenzin.
(2) Die Summe der Nettoeinfuhren aller anderen Erdölerzeugnisse3) mit Ausnahme von Primärbenzin wird berechnet und angepasst, um etwaige Vorratsveränderungen zu berücksichtigen und mit einem Koeffizienten von 1,065 multipliziert.
(3) Die daraus resultierende Summe der Zahlen aus den Absätzen 1 und 2 ist das Öläquivalent.
(4) Internationale Seecontainer dürfen nicht gezählt werden.
Čl. II
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Vorsitzender der staatlichen Materialreserveverwaltung:
Ing. Švagr, CSc., v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 234 / 2021 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 165 / 2013 Coll., über Öltypen und Zusammensetzung von Erdölerzeugnissen für die Lagerung in Notölbeständen, über die Berechnung des Niveaus der Notölbestände, über Lagerstätten und über die Meldung von Notölbeständen
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.06.2021
In Kraft seit01.07.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf