Entschließung Nr. 213 / 2020 Coll.

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Abschaffung von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 27.04.2020
213
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 27. April 2020
über die Abschaffung von Krisenmaßnahmen
Regierung
Artikel 2
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung Nr. 213/2020 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Coll. zur Aufhebung von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.04.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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