Entschließung 130/2021 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

Entschließung Nr. 292 der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung der Krisenmaßnahme, die unter Nr. 112 / 2021 Coll veröffentlicht wurde.

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 15.03.2021
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 15. März 2021
über die Änderung der unter Nr. 112 / 2021 Coll veröffentlichten Krisenmaßnahme.
Nach der Regierungsresolution Nr. 196 vom 26. Februar 2021, durch die die Regierung gemäß Artikel 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und § 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg. über die Notverwaltung und zur Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Fassung Notmaßnahmen zu treffen hat.
Die Regierung wird mit Wirkung vom 16. März 2021 um 00: 00 die Regierungsresolution vom 26. Februar 2021 Nr. 212, veröffentlicht unter Nr. 112 / 2021 Coll., so dass in Punkt I / 1 die Worte "- Mitarbeiter der Tschechischen Post, S.," nach den Worten "- Bürgermeister der Gemeinde" eingefügt werden.
Sie werden
Minister für Bildung, Jugend und Sport,
regionale Gouverneure und Bürgermeister der Hauptstadt Prag,
benannte Schule oder Schuleinrichtung,
Einrichtungen ausgewiesener Schulen und Schulen
Anmerkung:
Bürgermeister der gesetzlichen Städte,
Bürgermeister
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungBestellung Nr. 130 / 2021 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Coll., Nr. 292 über die Änderung der unter Nr. 112 / 2021 Coll veröffentlichten Krisenmaßnahme.
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum15.03.2021
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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