Regierungsverordnung Nr. 129 / 2004 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 86/2001 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung finanzieller Unterstützung für das Inverkehrbringen von Grundstücken und die finanzielle Entschädigung für das Inverkehrbringen von Grundstücken und die Grundsätze für den Verkauf von Rapsölen an Land, das in der geänderten Fassung niedergelegt wird

Zeitliche Textfassungen

24.03.2004 Verkündet
In Kraft seit 24.03.2004
24.03.2004 Vorherige
In Kraft seit 24.03.2004 bis 30.04.2004

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