Dekret Nr. 118 / 2017 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 47/2005 Slg. über die Beendigung des Bildungswesens in den Sekundarschulen durch Abschlussprüfung und über die Beendigung des Bildungswesens im Konservatorium des Absoluten, geändert

Gültig In Kraft seit 28.04.2017
Inhalt
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Ordnung
vom 4. April 2017
zur Änderung des Erlasses Nr. 47/2005 Slg. über die Beendigung des Sekundarschulunterrichts durch Abschlussprüfung und über die Beendigung des Bildungswesens im Konservatorium der Entlastung, geändert
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet gemäß § 76 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg., über Vorschule, Primar-, Sekundar-, Hochschul- und sonstige Bildung (Bildungsgesetz):
Čl. I
In § 2 Abs. 2 Abs. 2 Nr. 47 / 2005 Slg., zur Beendigung der Sekundarschulbildung durch die Abschlussprüfung und zur Beendigung der Ausbildung im Konservatorium durch Entlastung, geändert durch Dekret Nr. 126 / 2011 Slg. und Dekret Nr. 36 / 2014 Coll., der erste Satz wird gestrichen.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Mgr. Valachová, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 118 / 2017 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 47 / 2005 Slg., zur Beendigung des Bildungswesens in den Sekundarschulen durch Abschlussprüfung und zur Beendigung des Bildungswesens im Konservatorium des Absoluten, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.04.2017
In Kraft seit28.04.2017
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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