Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 106 / 2018 Coll.

Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 4. Juni 2018
über die Frage der Preisentscheidung
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, gibt die Energieregulierungsbehörde bekannt, dass gemäß Artikel 2c des Gesetzes Nr. 265/1991 Slg., über die Zuständigkeit der tschechischen Behörden im Bereich der Preise, in der geänderten Fassung, § 17 (6) d) und § 17 (11) und Artikel 12 des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., über die Geschäftsbedingungen des sektors.
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde die Preisentscheidung Nr. 1 / 2018 im Energy Regulatory Journal vom 28. Mai 2018 in Höhe von 3. Die Preisentscheidung wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Die Preisentscheidung wird am 1. Januar 2019 wirksam.
Vorsitzender des Rates für Energieregulierung:
Ing. Outrata v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 106 / 2018 Coll. über die Frage der Preisentscheidung
Art der Vorschrift-
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.06.2018
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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