Dekret des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 100 / 2002 Coll.
Erlass des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 351 / 2001 Slg., die Bestimmung der Vertretungen der Tschechischen Republik im Ausland an die Abgeordnetenkammer und die Vertretungen der Tschechischen Republik, die durch Übertragungstechnik in Druck oder Kopie gesendet werden
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Dekret Nr. 118 / 2006 Coll.
Wird aufgehoben durch
Anordnung zur Festlegung der Vertretungsbüros, die dem Abgeordnetenhaus und den...
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Unbekannte Vorschrift
Redaktionell korrigiert
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 247 / 1995
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und zur Änderung...