Delegierte Richtlinie (EU) 2021 / 1226 der Kommission vom 21. Dezember 2020 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2002 / 49 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich gemeinsamer Methoden zur Lärmbewertung (Text von Bedeutung für den EWR) zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

32021L1226

In Kraft EU-Richtlinien In Kraft seit 29.07.2021
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Informationen zur Vorschrift

CELEX-Nummer32021L1226
DokumentartEU-Richtlinien
Dokumentdatum21.12.2020
Datum des Inkrafttretens29.07.2021
Status In Kraft

EU-Richtlinien legen das Ziel fest, das die Mitgliedstaaten erreichen müssen, überlassen ihnen aber die Wahl der Form und der Mittel der Umsetzung.

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