Delegierte Richtlinie (EU) 2021 / 1226 der Kommission vom 21. Dezember 2020 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2002 / 49 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich gemeinsamer Methoden zur Lärmbewertung (Text von Bedeutung für den EWR) zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
32021L1226
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Informationen zur Vorschrift
| CELEX-Nummer | 32021L1226 |
|---|---|
| Dokumentart | EU-Richtlinien |
| Dokumentdatum | 21.12.2020 |
|---|---|
| Datum des Inkrafttretens | 29.07.2021 |
| Status | In Kraft |
EU-Richtlinien legen das Ziel fest, das die Mitgliedstaaten erreichen müssen, überlassen ihnen aber die Wahl der Form und der Mittel der Umsetzung.
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